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OLG Köln (4 WF 158/87) | Datum: 25.09.1987
»... Das derzeitige vierte Scheidungsbegehren [der AntrSt. innerhalb von vier Jahren ist] insoweit mutwillig, als die AntrSt. durch ihr Prozeßverhalten ohne zureichenden Grund vermeidbare Kosten verursacht. [...]